ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die New Work Squad (nachfolgend NWS) – vertreten durch Christina Stenglein, Silke Schönwälder und Markus Stenglein – führt Seminare, Workshops und Webinare durch. Diese werden im Folgenden „Veranstaltungen“ genannt.

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung eines Kunden (Kunde) zu einem Seminar, Workshop oder Webinar kann schriftlich, per E-Mail oder online aufgegeben werden. NWS haftet nicht für Übermittlungsfehler. Die Anmeldung ist erst verbindlich, wenn dem Kunden die Rechnung über die Veranstaltung schriftlich (per Brief oder E-Mail) zugeht. Ist die Veranstaltung ausgebucht, wird NWS den Kunden umgehend hiervon in Kenntnis setzen.

 

2. Veranstaltungsgebühren

Es gelten die in den Veröffentlichungen der NEW WORK SQUAD jeweils genannten Veranstaltungsgebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In den Seminargebühren sind enthalten: notwendige Tagungsunterlagen sowie Kaffeepausen. Der Rechnungsbetrag ist mit einem Zahlungsziel von zehn Werktagen ohne Abzug fällig.

 

3. Umbuchung / Stornierungen / Widerruf

3.1. Eine einmalige Umbuchung auf ein eine andere Veranstaltung ist möglich. Umbuchungen sind bis zwei Wochen vor Seminarbeginn kostenlos; ab zwei Wochen vor Beginn berechnet NWS eine Umbuchungsgebühr von 25% des Seminarpreises zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.2. Diese Umbuchungsgebühr kann auf die nächste Veranstaltung angerechnet werden. Ggf. fällige Stornogebühren Dritter (etwa von Hotelbuchungen) gehen zu Lasten des Kunden.

3.3. Bei Verhinderung eines angemeldeten Teilnehmers kann eine Vertretung teilnehmen. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten.

3.4. Eine Stornierung vor Seminarbeginn ist jederzeit möglich. Das Storno muss schriftlich (per Brief oder E-Mail) gegenüber NWS erfolgen. Eine Stornierung bis zwei Wochen vor Seminarbeginn ist kostenlos; ab zwei Wochen vor Beginn berechnet die New Work Squad eine Stornogebühr von 50% des Veranstaltungspreis zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Absagen am Tag der Veranstaltung oder danach bleibt die volle Veranstaltungsgebühr fällig. Gegebenenfalls zusätzlich fällige Stornogebühren von Hotelbuchungen gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Absage von Veranstaltungen

NWS behält sich das Recht vor, die im Seminarprogramm angebotenen Veranstaltungen bei zu geringer Nachfrage, Unterbelegung, Ausfall des Dozenten oder aus anderen Gründen, die NWS nicht zu vertreten hat, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung, jedoch spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn, zu verschieben oder abzusagen. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. NWS wird sich im Falle von Absagen bemühen, Ersatztermine anzubieten. NWS bittet dies bei der Buchung von Flug oder Bahntickets durch den Kunden zu beachten.

 

5. Änderungsvorbehalt

NWS behält sich vor inhaltliche, methodische und organisatorische Programmänderungen oder -abweichungen kurzfristig bei einer Veranstaltung vorzunehmen, soweit der Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer unverändert ist. NWS ist berechtigt, bestimmte Referenten durch andere, gleich qualifizierte Referenten zu ersetzen. Eventuelle Termin- und Ortsverschiebungen gibt NWS den Teilnehmern rechtzeitig bekannt.

 

6. Veranstaltungsmaterialien

NWS übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Veranstaltungsmaterialien, die nicht von ihr erstellt wurden. Allein die jeweiligen Referenten sind in dieser Hinsicht verantwortlich für die von ihnen erstellten Unterlagen.

 

7. Haftung

NWS haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der NEW WORK SQUAD. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen NWS unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Arglist oder einer Garantie – mit Ausnahme der Garantiehaftung nach § 536a Abs.1 BGB, die ausgeschlossen ist – bleibt unberührt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der NWS das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Zahlung des Seminarpreis vor. Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB behält sich NWS das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

 

9. Datenschutz

9.1. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. NWS speichert die personenbezogenen Kundendaten (Bestandsdaten und Nutzungsdaten) zur Vertragsabwicklung und gibt diese auch nur zu diesem Zweck gegebenenfalls an Dritte weiter.

9.2. Daneben werden die persönlichen Daten des Kunden gemäß der aktuellen Datenschutzerklärung verarbeitet.

10.Schlussbestimmungen

10.1. NWS behält sich die Änderung der vorliegenden AGB vor. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden den Bestandskunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dazu ist der Verweis auf die Internetadresse, unter der die aktuelle Fassung der AGB abrufbar ist, ausreichend. Wird den Änderungen nicht binnen eines Monats nach Zugang widersprochen, gelten diese als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch gilt der Vertrag unverändert fort.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Stand: 1. Juli 2018

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